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Enquete Kommission

Seit Januar 2026 bin ich Mitglied in der Enquetekommission. Wir beschäftigen uns mit der Aufarbeitung der Coronapandemie und den Maßnahmen. Unten findet ihr die jeweilige Tagesordnung der Sitzungen.

Tagesordnung vom 16.01.2026

Tagesordnung
1. Lehren aus der Coronapandemie – Evaluierung zur Effektivität und Verhältnismäßigkeit präventiver/nichtpharmazeutischer Maßnahmen

Vorträge des Ministeriums für Gesundheit und Soziales, Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung, Ministeriums des Innern und für Kommunales, Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, Ministeriums der Finanzen und für Europa und Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

2. Anforderungen aus dem Qualitätsmanagement an ein Pandemiemanagement

Vortrag des sachverständigen Kommissionsmitglieds Prof. Dr. Werner Bergholz

3. Arbeitsplanung für das erste Halbjahr 2026

Beratung und Beschlussfassung

3.1 Weitere Verdichtung des Themenkomplexes I

Beratung und Beschlussfassung

3.2 Fachgespräche im Rahmen des Themenkomplexes III

Beratung und Beschlussfassung

3.3 Fachgespräch am 13. Februar 2026

Beratung und Beschlussfassung

4. Verschiedenes

4.1 Eingegangene Zuschriften seit dem 4. Dezember 2025

Beratung und Beschlussfassung

Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz vom 21.01.2026, 10:00 Uhr

Im Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz bin ich Vorsitzende. Hier sprechen wir über aktuelle Wirtschaftliche Themen und Fragen von Energie und Klima. Hier findet ihr die Tagesordnung der aktuellen Sitzungen.

Tagesordnung
1. Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zum Net Zero Valley Lausitz – Aktueller Stand und weitere Maßnahmen

(auf Antrag der CDU-Fraktion)

2. Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zum Umgang mit dem gefährlich niedrigen Stand der Gasspeicher in Deutschland und zur entsprechenden Notfallvorsorge durch die Landesregierung

(auf Antrag der AfD-Fraktion)

3. Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zur Sicherung der Versorgungsinfrastruktur im Energiebereich durch die Landesregierung insbesondere der Stromleitungen und Umspannwerke

(auf Antrag der AfD-Fraktion)

4. Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zur Lage der Tourismuswirtschaft insbesondere der Gaststätten vor dem Hintergrund des Tourismus Konjunkturberichts Herbst 2025 der Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg

(auf Antrag der AfD-Fraktion)

5. Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz auf Grundlage des Landtagsbeschlusses „Wassertourismus in Brandenburg stärken“ (Drucksache 8/677-B)

(auf Antrag der SPD-Fraktion)

6. Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zum Stand der Aktualisierung und Evaluierung der Industriestrategie Brandenburg

(auf Antrag der AfD-Fraktion)

7. Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zur zahlenmäßigen Entwicklung der Insolvenzen, Gewerbeabmeldungen und Arbeitslosen mit jeweils monatlicher Entwicklung im Zeitraum 2023-2025

(auf Antrag der AfD-Fraktion)

8. Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zur Arbeitsplatzsituation der Ernährungswirtschaft im Land Brandenburg, insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Schließung des Standortes Britz der EWN Wurstspezialitäten GmbH & Co. KG und der Schließung des Schlachthofes Perleberg

(auf Antrag der BSW-Fraktion)

in Verbindung damit:

Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zu Gesprächen der Landesregierung mit der Premium Food Group ApS & Co. KG zur Eberswalder Wurst GmbH in Britz sowie zu Angeboten zum Erhalt des Standortes und der Arbeitsplätze

(auf Antrag der AfD-Fraktion)

9. Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz über aktuelle Entwicklungen von Unternehmen im Land Brandenburg

(Beschluss des AWAEK vom 19.02.2025)

9.1 Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zu Gesprächen der Landesregierung mit J&S GmbH Automotive Technology in Wustermark sowie zu Angeboten zum Erhalt des Standortes und der Arbeitsplätze

(auf Antrag der AfD-Fraktion)

9.2 Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zu Gesprächen der Landesregierung mit Antolin Massen GmbH in Massen sowie zu Angeboten zum Erhalt des Standortes und der Arbeitsplätze

(auf Antrag der AfD-Fraktion)

9.3 Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zu Gesprächen der Landesregierung mit DOMO Engineering Plastics GmbH in Premnitz sowie zu Angeboten zum Erhalt des Standortes und der Arbeitsplätze

(auf Antrag der AfD-Fraktion)

9.4 Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zur Situation der PCK Raffinerie Schwedt, insbesondere zum Stand der EU-Notifizierung einer Beihilfe in Höhe von 400 Mio. Euro für den Ausbau der Öl-Pipeline von Rostock und zur dauerhaften Freistellung von US-Sanktionen

(auf Antrag der BSW-Fraktion)

10. Verschiedenes

10.1 Planung der auswärtigen Sitzung in der Medienstadt Babelsberg

Nächste Sitzung des Ausschusses für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz am 11.02.2026 ab 13:30 Uhr

Tagesordnung

Meine Reden zum Nachlesen

In diesem Bereich könnt ihr einige meiner Reden aus dem Plenum nochmal nachlesen.

Rede zur Geothermie

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine nachhaltige, zukunftsfähige, sichere und bezahlbare Wärmeversorgung ist ei-ne Zielstellung, die sich unser Land Brandenburg auf die Fahnen geschrieben hat. Und bei der Erzeugung von grüner Wärme aus Erneuerbaren Energien, kann und wird die Nutzung von Geothermie – also Erdwärme – einen bedeutsamen Beitrag leisten. Ein gutes Beispiel sind die Stadt und die Region um München.
Die Vorteile der Nutzung von Geothermie liegen auf der Hand: nämlich eine sichere, dezentrale, kostenstabile, regionale und vor allem grundlastfähige Wärmeversorgung. Tiefengeothermie ist ganzjährig nutzbar und die gewonnene Wärme kann so-gar in vorhandene Wärmenetze eingespeist werden.
Und unser Land Brandenburg hat den großen Vorteil, dass es geologisch gute Bedingungen und Potentiale für die geothermische Energieerzeugung hat.
Das Thema Fernwärmeversorgung in Verbindung mit der Tiefengeothermie kann und wird daher eine besondere Rolle bei der Wärmewende im Land Brandenburg übernehmen – das ist völlig unstrittig.

Es wäre fatal, wenn wir die Energiequellen, die wir hier im Lande haben, nicht nutzen.
Das Thema „Geothermie“ wurde daher bereits auch schon von der Koalition der 7. Wahlperiode offensiv angegangen. Auf Grundlage eines entsprechenden Antrages hat der Landtag bereits im Jahr 2023 beschlossen, den Bereich Geothermie im Land Brandenburg voranzubringen.
Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion greift das Thema nun erneut auf. Allerdings wurde hier ein Antrag eingebracht, der fast wortgleich bereits vor ca. einem dreiviertel Jahr erarbeitet wurde und daher teilweise bereits überholt ist. Denn das zuständige Wirtschaftsministerium ist natürlich aktiv dabei das Thema zu bearbeiten und voranzubringen.

Die Erkenntnisse aus dem Bericht des Antrages der damaligen Regierungsfraktionen wurden selbstverständlich als Grundlage für anzugehende Handlungsfelder genutzt. So wurden Maßnahmen mit großer Auswirkung, wie bspw. die Digitalisierung der Genehmigungsprozesse ergriffen und sind in der Umsetzung.
Unser ehemaliger Wirtschaftsminister Jörg Steinbach hat bereits in der letzten Legislatur eine Plattform Tiefengeothermie eingeführt, damit ein direkter Informationsaustausch zwischen Verwaltung, Wissenschaft und der Branche stattfinden kann.
Bei den Expertengesprächen wurden auch die großen Herausforderungen wie Fündigkeitsrisikoabsicherung, Finanzierung und Genehmigungsprozesse im Be-reich Tiefengeothermie intensiv besprochen. Die Gespräche finden auch weiterhin regelmäßig unter unserem Wirtschaftsminister Daniel Keller statt.
Daraus wurden Lösungsansätze entwickelt, wie bspw. ein geothermisches Erkundungsprogramm oder die angestrebte Entwicklung einer entsprechenden Bürg-schaftsrichtlinie.
Weiterhin wird beim Landesbergbauamt konkret Personal aufgebaut. Nach Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2025/2026 wird dies auch zügig umgesetzt werden.
Genehmigungsverfahren für Geothermie Projekte sind im Land Brandenburg beim Landesbergbauamt gebündelt.
Auch ist es bereits jetzt möglich ist, mehrere Bohrungen in einem Antrag zu beantragen, vor allem, wenn es sich um einen Antragsteller handelt.
Wie zuvor erwähnt, hat das Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit dem Bergbauamt ein Erkundungsprogramm (seismische Untersuchungen und Bohrungen) entwickelt, um den Erkundungsstand über den Untergrund zur geothermischen Nutzung deutlich zu verbessern und damit die Risiken zu mindern. …..

Ich möchte es aber nicht versäumen, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass wir uns im Land Brandenburg und seinen Kommunen auf einem guten Weg befinden, das Thema „Nutzung von Geothermie“ aktiv voranzubringen.
So wird z. B. in der Stadt Potsdam durch gewonnene Erdwärme bereits ein Neubauquartier mit ca. 700 Wohneinheiten versorgt. Darüber hinaus verfügbare Wärme wird in das Potsdamer Wärmenetz eingespeist. Insgesamt liefert die Anlage Wärme für ca. 5000 Haushalte. Im Süden von Potsdam ist bereits daher das nächste Geothermie Projekt in Vorbereitung.
Auch die Städte Neuruppin und Prenzlau planen bereits konkrete Geothermie Projekte.
Und das alles sind doch positive Beispiele, wie der Ausbau Erneuerbarer Energien in Brandenburg vorangeht.
Und natürlich ist es das Ziel, in den nächsten Jahren möglichst viele weitere Tiefengeothermie Standorte zu erschließen. Diese Technologie für die lokale und regionale Wärmebereitstellung muss und wird genutzt werden. Dazu braucht es den vorliegenden Antrag der CDU tatsächlich nicht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Rede zur Olympia Bewerbung 2040

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 in Paris haben uns eindrucksvolle Bilder geliefert. Paris hat bewiesen, dass nachhaltige, inklusive und gesellschaftlich getragene Spiele möglich sind – mit der Nutzung von über 95 % an bereits vorhandenen Sportstätten, modernen Mobilitäts- und Energiekonzepten und Schaffung von anschließend nachnutzbarem Wohnraum. Paris ist ein gutes Vorbild.
Deutschland geht diesen Weg – und Berlin geht mit. Wir als Brandenburg unterstützen dieses Ansinnen ausdrücklich. Der Antrag der SPD- und BSW-Fraktion setzt heute ein klares Zeichen: Brandenburg steht hinter der Olympia-Bewerbung von Berlin für das Jahr 2040 – als Partner, Austragungsort und Impulsgeber.
Im Konzept „Berlin+“ ist Brandenburg mit mehreren Sportstätten eingeplant – darunter Golf in Bad Saarow, Triathlon und Straßenradsport in Potsdam.
Besonders hervorheben möchte ich die Regattastrecke Beetzsee in meiner Heimatstadt Brandenburg an der Havel. Sie soll 2040 Austragungsort für die Kanu- und Ruderwettbewerbe werden – beides Sportarten die in unserem wasserreichen Land sehr beliebt und präsent sind.Die Regattastrecke Beetzsee ist seit Jahrzehnten ein Aushängeschild des Wassersports. Hier fanden bereits Weltcups, Europameisterschaften und Weltmeisterschaften statt. Sie ist Bundesstützpunkt und erfüllt höchste internationale Standards. 1972 war sie Trainingsort für die Olympischen Spiele in München. Und mit ihr verbunden ist eine der größten Olympionikinnen aller Zeiten: die Kanutin Birgit Fischer – achtmal Gold, viermal Silber – ihr Name steht für sportliche Exzellenz aus Brandenburg.
Das wäre ein starkes Signal für unsere Region und für die Menschen vor Ort. Und vielleicht gelingt es sogar noch, dass die Reitwettbewerbe im Landesgestüt Neustadt Dosse durchgeführt werden.
„Brandenburg stärkt die deutsche Olympiabewerbung“ – das ist keine Floskel, das ist Realität. Unser Land bringt einen echten Mehrwert für die Bewerbung Berlins mit moderner Infrastruktur, mit internationalem Renommee – und mit Menschen, die den Sport tragen.
Das Sportland Brandenburg ist gut aufgestellt. Der Koalitionsvertrag von SPD und BSW bekennt sich klar zur Förderung von Spitzen- und Breitensport:Wir investieren in unsere Olympiastützpunkte und sportlichen Spezialschulen – mit im Fokus der paralympischen Sport und die duale Karriere von Athletinnen und Athleten.
Aber auch der Breitensport erfährt eine breite Förderung und Unterstützung.
Die Olympiabewerbung zielt nicht nur auf sportliche Höchstleistungen, sondern auch auf Nachhaltigkeit, Inklusion und soziale Wirkung. Barrierefreie und nachhaltige Konzepte, vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten sollen den Weg bereiten für Spiele, die nicht ausschließen, sondern einladen. Die olympischen Werte – Freundschaft, Respekt, Höchstleistung – werden so auch in die Gesellschaft hineingetragen.
Und wir sind breit. Wir wollen als Land Brandenburg mit Gastgeber werden und Olympia als weltgrößtes Sportereignis mitgestalten. Denn die olympischen und paralympische Spiele sind mehr als 2 x 2 Wochen Wettkampf. Die Spiele setzen Impulse. Für die gesamte Gesellschaft, für die ganze Hauptstadtregion.
Sie bieten die Chance, den Breitensport auch in Brandenburg nachhaltig zu stärken, Besonders wichtig dabei: Die Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen, Wenn Olympia zu ihnen kommt, wächst ihre Begeisterung für Sport, Fairplay und Gemeinschaft. Brandenburg kommt noch mehr in Bewegung.
Olympia 2040 ist auch eine wirtschaftliche und touristische Chance. Die positiven Effekte reichen weit über das Sportliche hinaus: neue Jobs, langfristige Investitionen, und regionale Wertschöpfung, Förderung einer nachhaltigen Infrastruktur und internationale Sichtbarkeit und Vernetzung.
Bürgerinnen und Bürger sollen von Anfang an einbezogen werden. Der Dialog mit der Bevölkerung ist nicht nur erwünscht – er ist entscheidend. Eine Bewerbung kann nur gelingen, wenn sie mit breiter Zustimmung getragen wird. Deshalb unterstützen wir Bürgerbeteiligung und transparente Kommunikation mit DOSB und IOC.
Brandenburg steht bereit. Nicht nur als Austragungsort – sondern als Vorreiter für eine moderne, nachhaltige Sportpolitik. Wir können zeigen, dass auch Regionen außerhalb der Metropolen international wettbewerbsfähig sind – mit Leidenschaft, mit Erfahrung und mit Herzblut.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
lassen Sie uns diese große Chance ergreifen – mit Mut und Teamgeist und mit einem klaren Ziel: Olympia 2040 in Berlin und mit Unterstützung aus Brandenburg im Herzen und der Welt zu Gast.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.

Rede zur Energiezukunft Brandenburg startet neu

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir beraten heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf, der für die Energiezukunft Brandenburgs von zentraler Bedeutung ist.
Aus zwei wird eins: Mit dem vorliegenden Gesetz zur Sonderabgabe für Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen wollen wir zwei bestehende Regelungen zusammenführen. Wir wollen vor allem durch eine gerechte finanzielle Beteiligung der betroffenen Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger die Akzeptanz für neue Energieanlagen vor Ort er-höhen. Also: Bürger beteiligen – Zustimmung erhöhen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
der Windkraftausbau in Brandenburg schreitet seit Jahren dynamisch voran. Wir sind nach Niedersachsen das zweitstärkste Windenergieland Deutschlands. Bis Ende 2024 waren bei uns über 4.100 Anlagen installiert. Zum Vergleich: in Bayern sind gerade ein-mal ca. 1100 in Betrieb.
Vielerorts in Brandenburg prägen inzwischen Windräder und Solarfelder unser Landschaftsbild und verändern unsere Umwelt. Die Akzeptanz vor Ort ist dabei keineswegs selbstverständlich. Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, welchen konkreten Nutzen sie haben, wenn in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld und jederzeit sichtbar neue Energieanlagen errichtet werden.
Die Evaluierung des bestehenden Windenergieanlagenabgabengesetzes im Jahr 2023 hat klar gezeigt: Eine finanzielle Beteiligung vor Ort steigert die Zustimmung. Kommunen erhalten dadurch weitere Handlungsspielräume, um Belastungen auszugleichen und zusätzliche Projekte oder freiwillige Leistungen umzusetzen.

Das begrüße ich ausdrücklich.

Gleichzeitig hat die Evaluierung aber auch deutlich gemacht, dass die bisherigen Regelungen nachgebessert werden müssen – hinsichtlich Abgabenhöhe, Transparenz, Handhabbarkeit und Verwendungsmöglichkeiten vor Ort. Und genau hier liegt der Mehrwert des neuen Gesetzes.
Die SPD-Landesregierung hat in den letzten beiden Legislaturperioden mit dem Windenergieanlagenabgabengesetz 2019 und dem PV-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz 2024 zwei eigenständige gesetzliche Regelungen geschaffen, die jeweils die Erhebung von Sonderabgaben regeln. Beide Gesetze verfolgen gleichermaßen das Ziel, betroffene Kommunen finanziell an den Einnahmen aus erneuerbaren Energien zu beteiligen, um die Akzeptanz für diese Anlagen direkt vor Ort zu erhöhen. Die Profite müssen da-hin zurückfließen, wo sie herkommen, wo sie erwirtschaftet werden. Wir in Brandenburg waren da schon immer Vorreiter.
Im Rahmen des von der Koalition vorangetriebenen Bürokratieabbaus sollen die bestehenden umfassenden Regelungen nun verschlankt und vereinheitlicht werden. Dazu werden beide Gesetze in einem neuen Gesetz zusammengeführt.

Ziel ist es, ein einheitliches Abgabensystem zu schaffen, das die Akzeptanz in der Bevölkerung stärkt, die kommunale Beteiligung verbessert und gleichzeitig die Rechtsanwendung vereinfacht.
Darüber hinaus soll durch das neue Gesetz tatsächlich erstmals auch eine direkte finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort ermöglicht werden.
Da Windenergieanlagen in den letzten Jahren erheblich leistungsfähiger und profitabler geworden sind, sollen die Gemeinden künftig deutlich mehr Geld erhalten. Geplant sind 5.000 Euro pro installiertem Megawatt bei neuen Windenergieanlagen ab dem 01.01.2026 – eine deutliche Steigerung gegenüber der bisherigen Pauschale von 10.000 Euro – pro Windrad. Moderne Anlagen ermöglichen damit jährliche Zahlungen von rund 30 … bis 35.000 Euro pro Windrad an die Kommune. Damit werden die Windräder auch zur lukrativen Einnahmequelle.
Aber nicht nur die Windräder: auch für PV-Freiflächenanlagen sollen weiterhin 2.000 Euro je Megawatt installierter Leistung abgeführt werden.
Wir wollen, dass die Kommunen die Chance bekommen, diese Gelder vielfältig vor Ort einsetzen zu können, etwa für:
• die Aufwertung des Ortsbildes und der Infrastruktur,
• kulturelle Veranstaltungen sowie soziale, kulturelle oder freizeitbezogene Einrichtungen (im Übrigen alles freiwillige Leistungen),
• kommunale Energieprojekte,
• die Gründung oder den Anteilserwerb von Bürgerenergiegesellschaften,
• kommunale Förderprogramme für erneuerbare Energien
• sowie wie bereits erwähnt neu: die Schaffung weiterer Beteiligungsregelungen für Bürgerinnen und Bürger wie Direktzahlungen oder Zuschüsse zu Stromrechnungen.

Die Kommunen haben also sehr breite Handlungsspielräume und können die Gelder bedarfsgerecht und individuell einsetzen.
Mir ist es an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass wir die kommunale Selbstverwaltung respektieren. Es geht nicht darum, von oben festzulegen, wie die Gelder zu verwenden sind. Die Gemeinden sollen selbstverständlich selbst entscheiden, was für ihre Bürgerin-nen und Bürger am sinnvollsten ist.
Das verstehe ich unter kommunaler Selbstbestimmung.
Uns ist doch allen bewusst, dass der Ausbau erneuerbarer Energien unsere Landschaften verändert und vielfältige Diskussionen hervorruft. Doch wir können diese für unsere Zukunft wichtigen und absolut notwendigen Veränderungen positiv gestalten.
Wer erlebt, dass mit den Einnahmen aus erneuerbaren Energien ein Spielplatz entsteht, das Gemeindehaus saniert wird, oder durch ein Bürgerstrommodell die Stromrechnung sinkt, wird die erforderliche Energiewende mit anderen Augen sehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, darum sage ich klar:
Dieses Gesetz ist weit mehr als eine bloße verwaltungstechnische Anpassung und Vereinfachung. Es ist ein demokratisches Fundament für eine erfolgreiche Energiewende in Brandenburg. Denn wo Teilhabe stattfindet und spürbar ist, wächst auch die Bereitschaft, Veränderungen mitzutragen.
Ich freue mich auf die inhaltliche Diskussion im Fachausschuss.
Vielen Dank.

Meine Reden im Landtag

Hier könnt ihr meine bisherigen Reden aus dieser Legislaturperiode euch nochmal anschauen. Schaut gerne selbst.

Gremien und Ausschüsse

Ausschüsse und Kommissionen

In den Ausschüssen werden die Entscheidungen des Landtages auf fachpolitischer Ebene vorbereitet und Gesetzesentwürfe beraten. Ich bin Vorsitzende im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz und Mitglied des Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, weshalb der Bereich Energie – und Sportpolitik der Schwerpunkt meiner parlamentarischen Arbeit ist. Im Januar 2026 wurde ich als Mitglied in die Enquete-Kommission berufen. Die Fachausschüsse tagen im Rhythmus von 6 Wochen.

Arbeitskreise der Fraktion

Die Arbeitskreise der SPD-Fraktion finden im Zwei-Wochen-Rhythmus statt. Dort werden die Themen der Fachausschüsse Vorberaten. Für jeden Fachausschuss gibt es entsprechende Arbeitskreise. Ich bin der Landtagsfraktion Energie- und Sportpolitische Sprecherin.

Sitzungen der SPD-Fraktion

Jeden Dienstag findet die wöchentliche Fraktionssitzung der Landtagsfraktion statt. Hier entscheiden wir 34 Abgeordnete über die politischen Grundlinien der Landtagsfraktion. Wir diskutieren über politische Sachfragen, beraten über die Arbeit in den Arbeitskreisen sowie Gesetzesentwürfen und bereiten die Plenarsitzungen vor.

Plenarsitzung

An drei Tagen im Monat finden Sitzungen des Brandenburgischen Landtages statt. Hier diskutieren die Abgeordneten öffentlich über die politische Arbeit von Regierung und Opposition, es werden Gesetze eingebracht, beraten und verabschiedet. Über drängende politische Fragen wird in den so genannten „Aktuellen Stunden“ diskutiert.