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Was bewegt Brandenburg an der Havel und das Land Brandenburg? Auf dieser Seite halte ich Sie über meine politische Arbeit, aktuelle Themen aus dem Landtag und Initiativen in meinem Wahlkreis auf dem Laufenden. Ob Anträge, Redebeiträge, Veranstaltungen oder Bürgergespräche – hier erfahren Sie regelmäßig, was mich politisch beschäftigt und wie ich mich für unsere Stadt und das Land engagiere.


Energiezukunft Brandenburg startet neu!

Am 23.September habe ich einen Gesetzentwurf der SPD-und BSW-Fraktion im Landtag mit dem komplizierten Namen „Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz (BbgEESG)“ eingebracht. Dieser bündelt und modernisiert die bisher getrennten Sonderabgaben für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Brandenburg ist das zweitstärkste Windenergieland Deutschlands – mit über 4.100 Anlagen bis Ende 2024. Die Energiewende verändert unser Landschaftsbild, und die Akzeptanz vor Ort ist entscheidend. Das neue Gesetz schafft deshalb für Gemeinden und Bürger mehr Teilhabe und finanzielle Beteiligung.

Was bringt das neue Gesetz konkret?

Zusammenlegung zweier bisheriger Abgabengesetze in einem einheitlichen Regelwerk.
Für Windenergieanlagen (Inbetriebnahme ab 1.1.2026) gilt eine leistungsabhängige Sonderabgabe von 5.000 € pro installiertem Megawatt jährlich.
Für ältere Anlagen (bis 31.12.2025) bleibt die Pauschale von 10.000 € pro Windrad bestehen.
Photovoltaik-Freiflächenanlagen zahlen 2.000 € pro installiertem Megawatt.
Anspruchsberechtigte Gemeinden: Alle mit Anlagen oder innerhalb eines 3-km-Radius bei Windrädern.
Einnahmen müssen zweckgebunden für Akzeptanzsteigerung eingesetzt werden – z.B. für Ortsbild, Kultur, Energieprojekte, Bürgerbeteiligungen (etwa Zuschüsse zur Stromrechnung).
Erstmals umfasst das Gesetz auch die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort durch mögliche Direktzahlungen.

Das Ziel:
Stärkung der lokalen Wertschöpfung, mehr Transparenz und Akzeptanz für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien in Brandenburg. Die kommunale Selbstverwaltung bleibt voll erhalten – Gemeinden entscheiden über die Verwendung der Mittel.

Wenn alles gutgeht, soll das Gesetz ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Mit dieser Neuregelung setzen wir wichtige Impulse für eine lebendige und gerechte Energiewende – mit Beteiligung, Verständnis und Zukunftschancen für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger.